> Pruefung
Die Fischereischeinprüfung

   Wiesenau

   Eider


Anmeldung zu den Fischereischeinlehrgängen beim Koordinator der Lehrgänge

eMail

 


Seit dem 22. Februar 1983 ist die Fischereischeinprüfung in Schleswig-Holstein gesetzlich geregelt.

Jeder Angler, der in Schleswig-Holstein seinen Wohnsitz hat, muss die Fischereischeinprüfung ablegen. Der Minister für Landwirtschaft, Forsten und Fischerei des Landes Schleswig-Holstein hat den Landessportfischerverband mit der Durchführung dieser Prüfung beauftragt.

Viele ehrenamtliche Sportsfreunde der Kreisverbände und Vereine sind nun Jahr für Jahr als Lehr- und Prüfbefähigte für die Angler, die die Fischereischeinprüfung ablegen wollen, tätig.

Die vom Landessportfischerverband festgelegte Ausbildungs- und Prüfungsordnung gibt den Weg vor, damit diese Prüfung gesetzlich ablaufen kann. In den Lehrgängen, die mindestens 24 Unterrichtsstunden a: 45 Minuten haben sollen und in der abschließenden Prüfung werden folgende Themen behandelt:



Notwendigkeit der Ausbildung und Prüfung

Wer den Fischfang ausüben will, hat nicht allein seine Rechte wahrzunehmen, er muß zugleich seine Verpflichtung in vollem Umfang erfüllen. Er hat in allen seinen Handlungen die Grundsätze der Fischgerechtigkeit zu wahren und den Bestimmungen des Fischereigesetzes, KüFO und BiFO, sowie der Landesverordnung zur Durchführung des Gesetzes über den Fischereischein vom 22. 02. 1993 zu genügen.

 

die neuen Lehrgangstermine 2011/2012 stehen fest !!!

zum Download bitte hier