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Seit dem 22. Februar 1983 ist die Fischereischeinprüfung in
Schleswig-Holstein gesetzlich geregelt.
Jeder Angler, der in Schleswig-Holstein seinen Wohnsitz hat, muss die
Fischereischeinprüfung ablegen. Der Minister für Landwirtschaft,
Forsten und Fischerei des Landes Schleswig-Holstein hat den Landessportfischerverband
mit der Durchführung dieser Prüfung beauftragt.
Viele ehrenamtliche Sportsfreunde der Kreisverbände und Vereine sind nun
Jahr für Jahr als Lehr- und Prüfbefähigte für die Angler, die die
Fischereischeinprüfung ablegen wollen, tätig.
Die vom Landessportfischerverband festgelegte Ausbildungs- und Prüfungsordnung
gibt den Weg vor, damit diese Prüfung gesetzlich ablaufen kann.
In den Lehrgängen, die mindestens 24 Unterrichtsstunden a: 45 Minuten
haben sollen und in der abschließenden Prüfung werden folgende Themen behandelt:
Notwendigkeit der Ausbildung und Prüfung
Wer den Fischfang ausüben will, hat nicht allein seine Rechte wahrzunehmen, er muß zugleich seine
Verpflichtung in vollem Umfang erfüllen. Er hat in allen seinen Handlungen die Grundsätze der
Fischgerechtigkeit zu wahren und den Bestimmungen des Fischereigesetzes, KüFO und BiFO, sowie der
Landesverordnung zur Durchführung des Gesetzes über den Fischereischein vom 22. 02. 1993 zu genügen.
die
neuen Lehrgangstermine 2011/2012 stehen fest !!!
zum
Download bitte hier 
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